Corona hält die Welt in Atem. Hier erfahren Sie aktuelle Informationen bezüglich CORONA und Tourismus in Erfurt.
Stand April 2022
Alle Einschränkungen sind aufgehoben. Wir bitten dennoch um allgemeine Hygienemaßnahmen wie z.B. Abstandsregeln oder das Sie bitte nicht erkältet an einer Stadtführung teilnehmen. Herzlichen Dank und viel Spaß 🙂
Stand 23.01.2022
Ab sofort gilt:
in geschlossenen Räumen (z.B. Bus, Straßenbahn, Petersberg):
- 2G
- maximal 50 Personen
- Abstandsregeln
- Kontaktnachverfolgung
unter freiem Himmel:
- KEIN 2G mehr!
- max 100 Personen
Stand 19.01.2022
Neue Allgemeinverfügung in Erfurt
(1) An folgenden Orten ist im öffentlichen Raum außerhalb geschlossener Räume eine qualifizierte Gesichtsmaske nach § 6 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-lfS-MaßnVO zu tragen:
- auf dem aufgrund der Wochenmarktsatzung festgesetzten Wochenmarkt,
- in Warteschlangen,
- auf Spezialmärkten sowie Floh- oder Trödelmärkten,
- an nach der StVO ausgewiesene Haltestellenbereiche (Zeichen 224),
- in nach der StVO ausgewiesene Fußgängerzonen (Zeichen 242.1),
- in Straßenunterführungen,
- bei Betreten und Aufenthalt von/an Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bzw. Ausliefern sowie
- an vor Ort gekennzeichneten Bereichen.
(2) Die Verpflichtung zur Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske gilt nicht für
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
- Personen, denen die Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, oder
- gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
Stand 27.12.2021
Neue Landesverordnung:
https://corona.thueringen.de/verkuendungen#c29723
Ab dem 28.12.2021 ist die Gruppengröße auf Basis der aktuellenn Verordnung auf 9 Personen (geimpft, genesen) plus Stadtführer (geimpft, genesen) beschränkt.
Stand 24.11.2021
Es gibt einen neuen Kabinettsbeschluss in Thüringen, diesen können Sie hier nachlesen:
Ab sofort gilt für alle Stadtführungen 2G sowohl für Gäste als auch den Stadtführer.
Stand 18.11.2021
Neue Allgemeinverfügung in Erfurt
Ab sofort gilt zusätzlich: 2G bei Stadtführungen unter freiem Himmel ab 20 Personen Gruppengröße
Stand: 10.11.2021
Neue Allgemeinverfügung in Erfurt
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/allgemeinverfuegungen/135384.html
Es gilt ab sofort:
Petersberg-, Straßenbahn-, Bus-Touren (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Inneren oder wenn der Abstand nicht gewährleistet ist)
Basierend auf der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt gilt für Petersberg-/Straßenbahn- und Bustouren ab sofort das 2G Modell als verbindlich. Dies bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene asympthomische Personen mitgenommen werden dürfen. Der Nachweis ist vor Ort gegenüber dem Stadtführer zu erbringen.
Kinder bis 6 Jahre benötigen keinen Nachweis, ab 7 Jahre zählt nur der Test der Schule in Verbindung mit dem Schülerausweis (oder beglaubigter Schnelltest).
Bei Straßenbahn und Bus-Touren ist zusätzlich eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Restaurants und Hotels agieren mit dem 2G oder 3G Plus Modell individuell
Stand 15.10.2021
Neue Allgemeinverfügung in Erfurt
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/allgemeinverfuegungen/135384.html
Es gilt ab sofort:
Petersberg-, Straßenbahn-, Bus-Touren (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Inneren oder wenn der Abstand nicht gewährleistet ist)
- Der Stadtführer muss den Impf-, Genesenen-, Negativ-Testnachweis dabei haben (ausgedruckt oder digital)
- Der Stadtführer muss zu Beginn der Führung von jedem einzelnen Teilnehmer sich den Impfnachweis, die Genesenenbescheinigung oder den aktuellen Negativtest vorzeigen lassen (PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein).
- Gäste, die den 3 G Regeln nicht entsprechen oder die Ihren Nachweis “vergessen” haben, dürfen an der Tour nicht teilnehmen, ohne Ausnahme!
Kneipen-, Genuss-Touren (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Inneren oder wenn Abstand nicht gewährleistet ist)
- Der Stadtführer muss die Gäste zu Beginn darauf hinweisen, dass sie beim Betreten der Gastronomien ihre Impf-, Genesenen-Nachweise vorzeigen müssen oder einen aktuellen Negativtest (PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein).
- Der Stadtführer selbst darf nur mit ins Objekt, wenn er 3G entspricht und dies vor Ort nachweisen kann
Stand 01.09.2021
Petersbergführungen werden auf 15 Personen pro Gruppe begrenzt, da Sie teils in geschlossenen Räumen stattfinden. Es herrscht Masken und Abstands-Pflicht.
Stand: 01.06.2021
Stadtführungen sind seit dem 03.06.2021 wieder möglich!
- unter freiem Himmel: Testpflicht entfällt
- in geschlossenen Räumen: Testpflicht (Petersberg und Straßenbahn zählen als Stadtführung und bleiben von einer Testpflicht ausgenommen)
Gastronomie: Geöfnet, Kontaktpersonennachverfolgung entfällt
Beherbergung: Geöffnet, keine Testpflicht
Einzelhandel: Geöffnet, keine Testpflicht
Mehr Informationen unter:
Stand 27.05.2021
Höchst wahrscheinlich finden ab 4.6.2021 Stadtführungen wieder statt. Unter welchen Regeln und Bedingungen werden wir berichten, sobald uns diese Informationen vorligen.
Stand 04.11.2020
In der gestrigen Sitzung hat der Thüringer Landtag das Sondermaßnahmepaket der Landesregierung gebilligt. Damit sind alle Stadtführungen abgesagt. Die Gastronomie musste bereits am 02.11. schließen,
Die Maßnahmen sollen voraussichtlich bis 30.11.2020 andauern.
Stand: 27.10.2020
Damit in Corona-Zeiten die Stadtführungen ein sicheres Erlebnis bleiben, haben wir folgende Hinweise für Sie:
- bei der Stadtführung besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, Gesichtsvisiere sind in Erfurt nicht zulässig
- der Stadtführer wird zu Beginn der Stadtführung, auf Basis des EVE Hygienekonzeptes, eine kurze Sicherheitseinweisung vornehmen. Bitte hören Sie gut zu, antworten Sie wahrheitsgemäß und halten Sie die Vorgaben unbedingt ein.
- Personen mit Erkältungssymptomen dürfen leider nicht an einer Stadtführung teilnehmen
Damit Sie sich in Erfurt sicher bewegen können möchten wir Ihnen ergänzend folgende Hinweise mitgeben.
- bitte versammeln Sie sich in Erfurt nicht mit mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum, sollten Sie eine Straßenbahntour gebucht haben, versammeln Sie sich bitte nicht direkt vor den Eingängen und halten Sie, wenn möglich, einen Sitzplatz hinter und vor sich frei
- in der gesamten Innenstadt, in Bussen, Bahnen, Straßenbahnen, Taxis, Geschäften, Einkaufszentren etc. herrscht Maskenpflicht
- in der Gastronomie können Sie die Masken gern am Sitzplatz abnehmen
Trotz der Corona bedingten Umstände hoffen wir, dass es Ihnen in einer der schönsten altertümlichen Städte Deutschlands gefallen wird.
Wir freuen uns sehr auf Sie!
Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sind seit 15.5. wieder geöffnet
Reisebustouren sind seit dem 13.6. wieder erlaubt (z.B. Kombi Bus/Altstadt, es besteht im Bus Mundschutzpflicht.
Beachten Sie bitte, dass Ihnen der Stadtführer vor der Stadtführung direkt vor Ort folgende Hinweise vorlesen wird und wir um wahrheitsgemäße Antworten bitten.
Download des Dauerinfektionsschutzkonzeptes vom EVE Tourist vom 03.05.2020, letzte Änderung: 25.11.2021
Mehr Informationen auf der Corona-Internetseite des Freistaates Thüringen